Familienrecht

FAMILIENRECHT

Familie • Eherecht • Unterhalt • Versorgungsausgleich • Scheidung • Sorgerecht

Das Familienrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen von Eheleuten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern in ihrer Beziehung zueinander. Es bietet Anlass sowohl für notarielle als auch für anwaltliche Tätigkeit.

Die Tätigkeit eines Fachanwalts für Familienrecht dreht sich hauptsächlich um die Regelung von Problemen rund um Trennung, Scheidung, Kinder und Unterhalt.

Bei Auseinandersetzungen im finanziellen Bereich, wie

  • Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt / Elternunterhalt
  • Güterrecht / Hausratsteilung
  • Zugewinn / Versorgungsausgleich
  • Rückforderung ehebedingter Zuwendungen,

aber auch in der Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, wie

  • Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht/Besuchsrecht
  • Vaterschaftsrecht,

sollte ein Fachanwalt für Familienrecht zur Regelung dieser Bereiche immer die erste Wahl sein.

Heike Echterhoff

Zu den notariellen Aufgaben zählen insbesondere die Beurkundung von

  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsverträgen (Güterstand, Unterhalt, Zugewinn etc.)
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen (wie vor)
  • Adoptionsanträgen
  • Vaterschaftsanerkennungen.
Ulrich Weskamp Michael Etrich
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