Notar • Beurkundung • Testament • Ehevertrag • Immobilienkauf & -verkauf • Grundbucheintrag
Der „klassische“ Aufgabenbereich eines Notars ist die Urkundstätigkeit, d.h. der Entwurf und die Beurkundung bzw. Beglaubigung von Schriftstücken als Grundlage für die Gestaltung von Rechtsverhältnissen besonderer Bedeutung (insb. im Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht). Er ist ausgleichendes Bindeglied zwischen mehreren Beteiligten und steht damit im Gegensatz zum Rechtsanwalt, welcher ausschließlich einseitig die Interessen seines Mandanten vertritt.
In diesem Sinne ist der Notar im Einzelnen z.B. zuständig für
Grundstücksangelegenheiten
Kauf- / Übertragsverträge (auch Hofübertragungen)
Grundschuld-/Hypothekenbestellungen
Dienstbarkeiten (z.B. Wohnungsrechte)
Teilungserklärungen (Wohnungseigentum)
Erbangelegenheiten
Testamente/Erbverträge
Erbscheinsanträge
Erbausschlagungen
Nachlass-Verteilungen (sog. Auseinandersetzung)
Familienangelegenheiten
Ehe-/Lebenspartnerschaftsverträge
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Adoptionen
Gesellschaftsangelegenheiten
Gesellschaftsgründungen (GmbH, KG u.a.)
Unternehmenskaufverträge
Handelsregisteranmeldungen
Verschmelzung / Formwechsel von Unternehmen
Neben seiner Urkundstätigkeit obliegt dem Notar auch die außergerichtliche Beratung der Beteiligten.
Zu den Notaren
Anrufen unter: 02307 972620
E-Mail an: weskamp@weskamp-partner.de
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