ARBEITSRECHT
Abmahnung • Kündigungsschutz • ordentliche & außerordentliche Kündigung • Arbeitsvertrag • Arbeitsschutz
Die Tätigkeit eines Fachanwalts für Arbeitsrecht umfasst alle rechtlichen Berührungspunkte im Zusammenhang mit Arbeits- und Dienstverhältnissen. Dabei vertreten wir Sie schwerpunktmäßig in nachfolgenden Bereichen:
- Bei Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten
- Bei Änderungskündigungen, Abmahnungen, Eingruppierungen
- In arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren
- In Betriebsratsangelegenheiten
- Bei der Gestaltung von Einzelarbeitsverträgen (für Arbeitnehmer, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Außendienstmitarbeiter etc.)
- Bei Auflösung oder Änderung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Bei Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
- Bei Betriebsschließungen und -übernahmen sowie Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB
- Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Arbeits- und Dienstverhältnissen.




